Förderung der Organspende ist Gemeinschaftsaufgabe

Förderung der Organspende ist Gemeinschaftsaufgabe

Berlin, 24.06.2019 – „Der gemeinschaftliche Initiativplan Organspende des Bundesgesundheitsministeriums und vieler weiterer Organisationen aus dem Gesundheitswesen kann wesentlich dazu beitragen, die Zahl der Spenderorgane zu erhöhen. Damit gibt er den mehr als 10.000 Menschen auf der Warteliste mehr Hoffnung auf Leben.“ Das sagte Dr. Günther Matheis, Mitglied der Ständigen Kommission Organtransplantation der Bundesärztekammer (BÄK) und Vertreter der BÄK bei der morgigen Vorstellung des Initiativplans in Berlin. 

Der gemeinschaftliche Initiativplan Organspende, an dem sich auch die Bundesärztekammer beteiligt, knüpft unmittelbar an das 2. TPG-Änderungsgesetz an. Er soll insbesondere die Entnahmekrankenhäuser und die Transplantationsbeauftragten weiter stärken. Die Transplantationsbeauftragten sollen stärker vernetzt und ihre Tätigkeit weiter professionalisiert werden. Für die Krankenhäuser mit wenig Erfahrung in der Organspende werden konkrete Unterstützungsleistungen beschrieben. Darüber hinaus werden Maßnahmen empfohlen, die gesamtgesellschaftlich ein stärkeres Bewusstsein für die Organspende schaffen können.

„Die Förderung der Organspende in Deutschland ist eine Gemeinschaftsaufgabe, der sich Politik, Selbstverwaltung und die Gesellschaft insgesamt mit ganzer Kraft  verschreiben müssen“, sagte Matheis. Er betonte, dass die Förderung der Organspende und der Transplantationsmedizin für die Bundesärztekammer und für die Landesärztekammern ein besonderes Anliegen sind. „Wir engagieren uns hier seit Jahrzenten auf unterschiedlichsten Ebenen. Unter anderem trägt die Richtlinienarbeit der Bundesärztekammer wesentlich zu Rechtssicherheit und transparenten Strukturen in der Transplantationsmedizin bei.“

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