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122. Deutscher Ärztetag fordert: Vorgeburtliche Bluttests auf Trisomie als Kassenleistung

122. Deutscher Ärztetag fordert: Vorgeburtliche Bluttests auf Trisomie als Kassenleistung

Münster, 31.05.2019 – Bluttests zur vorgeburtlichen Feststellung einer Trisomie sollen als Kassenleistung verankert werden. Dafür hat sich der 122. Deutsche Ärztetag in Münster ausgesprochen. Die Frage über die Entscheidung, ein behindertes Kind zu gebären und zu pflegen, dürfe nicht vom Geldbeutel der werdenden Eltern abhängig gemacht werden, erklärten die Abgeordneten des Ärztetages. Der Zugang zu den Tests müsse aber mit entsprechender Beratung begleitet werden, sodass eine informierte Entscheidung getroffen werden könne. „Eine ausreichend Beratung der Schwangeren muss zwingend gewährleistet werden“, so der Ärztetag.

Der Vorstand der Bundesärztekammer hatte bereits im April dieses Jahres betont, dass der Zugang zu den Tests für alle Versicherten gleichberechtigt möglich sein müsse. Notwendig sei zudem eine breite gesellschaftspolitische Diskussion darüber, wie die Gesellschaft mit Krankheit und Behinderung umgeht. Die Lebensbedingungen von Menschen mit Behinderung müssten verbessert, bestehende Barrieren abgebaut und eine gleichberechtigte Teilhabe im beruflichen wie im sozialen Bereich müsse durch entsprechende Förder- und Betreuungsangebote sichergestellt werden. Dazu gehöre auch ein klares Bekenntnis zur Unterstützung von Menschen mit Behinderung und deren Familien.