Die Zunkunft der kommunalen Krankenhäuser kann beginnen

Die Zukunft der kommunalen Krankenhäuser kann beginnen

München, 7. Juni 2019:

„Nach drei Monaten zähen Ringens waren die nun abgeschlossenen Tarifverhandlungen im März zunächst daran gescheitert, dass die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) nicht einmal bereit war, dem Marburger Bund die tatsächliche Geltung des von und mit ihm abzuschließenden Tarifvertrages zuzusichern“, schreibt Dr. Andreas Botzlar, 1. Vizepräsident der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK) im Leitartikel der Juniausgabe des Bayerischen Ärzteblattes.
Die zurückliegenden Wochen haben sehr deutlich gezeigt, wie wichtig insbesondere jüngeren angestellten Ärztinnen und Ärzten Arbeitsbedingungen seien, die sie nicht krankmachen oder sozial deprivieren, die ihnen ein geordnetes gesellschaftliches Leben erlauben und unter denen die Bedürfnisse der Patienten im Mittelpunkt ihres ärztlichen Handels stehen.
„Bis zuletzt war es am schwierigsten, die VKA davon zu überzeugen, dass auch Ärztinnen und Ärzte regelmäßig freie Wochenenden brauchen“, schreibt Botzlar. Diese Hürde konnte genommen werden: Ärztinnen und Ärzte haben zukünftig an zwei Wochenenden im Monat frei. Schwer verständlich bleibe, warum von Arbeitgebern oft der bürokratische Aufwand tariflicher Regelungen beklagt wird, die VKA aber darauf besteht, dass aus Gründen der anders nicht zu gewährleistenden Patientensicherheit nicht gewährte freie Wochenenden eines Kalenderhalbjahres des Antrags der Anspruchsberechtigten bedürfen, um im Folgehalbjahr gewährt zu werden. „Ein Automatismus wäre bürokratisch deutlich weniger aufwendig. Oder sollte es am Ende darum gehen, dass möglichst viele Ärztinnen und Ärzte – aus welchem Grund auch immer – ihren Anspruch verfallen lassen?“, fragt der BLÄK-Vize.
Begrenzt wird auch die Anzahl der Bereitschaftsdienste: mehr als durchschnittlich vier im Monat werden nur noch zulässig sein. Zudem wird bei mehr als durchschnittlich vier Diensten ein Zuschlag von jeweils zehn Pro-zent auf die Vergütung fällig.
Als weiterer echter Fortschritt werde sich der Grundsatz erweisen, wonach die Anwesenheit im Krankenhaus als Arbeitszeit anzusehen sei. „Was auf den ersten Blick wie eine Selbstverständlichkeit wirkt, ist bisher nicht der Fall“, so Botzlar abschließend.

Mehr zu „Die Zukunft der kommunalen Krankenhäuser kann beginnen“ lesen Sie in der Juniausgabe 2019 des Bayerischen Ärzteblattes unter www.bayerisches-aerzteblatt.de.

Pressestelle

uk-width-expand@m uk-width-1-2@s">
uk-width-expand@m uk-width-1-2@s">
uk-width-expand@m uk-width-1-2@s">

Copyright © 2017 ÄBO