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Ausstellung von Attesten-ACHTUNG

Problematische Attestausstellung
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
 
eines der häufigsten Themen in den Berufsordnungsverfahren des ÄBO sind falsche und/oder schlampige Atteste.
Sie werden in der Regel mit einer Rüge und Geldstrafen zwischen 500 und 2500 Euro geahndet.
Bitte stellen Sie nie ein Attest aus
- für oder über jemanden, den Sie nicht persönlich kontaktiert haben.
- über zu lange Zeiträume (z.B. bei Schulbefreiungen)
- über Befunde, die Sie nicht selbst erhoben bzw. schriftlich vorliegend von anderen Ärzten haben.
- mit therapeutischen Empfehlungen für andere als Ihre eigenen Patienten.
- mit Feststellungen, die Sie nicht selbst getroffen haben. Formulieren Sie hier korrekt und vorsichtig ( z.B. ...nach Angaben des Verletzten....).
- ohne ein angemessenes Honorar nach GOÄ (mindestens Faktor 1) zu erheben.
 
Freundliche Grüße
 
Andreas Lang
Vorsitzender des ÄKV
Bad Tölz-Wolfratshausen