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Medizinstudium: EDU Studienabschluss führt nicht automatisch zur Approbation in Deutschland

Berlin, 09.04.2019 – Die Bundesärztekammer und das maltesische Ministerium für Bildung und Beschäftigung sehen nach wie vor offene Fragen im Zusammenhang mit der Etablierung eines privatwirtschaftlich organisierten Studiengangs in Humanmedizin auf Malta. Ein von Deutschland aus operierendes, aber in Malta angemeldetes Unternehmen (Digital Education Holdings) hatte angekündigt, ein weitgehend digitales Medizinstudium anzubieten. Zukünftige Studenten brauchen Malta nie zu betreten, sollen aber angeblich am Ende einen maltesischen Abschluss erhalten. Obwohl bereits für die Zulassung zu diesem Studiengang in Deutschland geworben wird, sind aus Sicht der Bundesärztekammer Fragen zu Qualität und Ausgestaltung dieses Studiengangs noch unklar.

Der Umgang mit dem Studienmodell Namens EDU war Gegenstand eines Austausches zwischen Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery, Präsident der Bundesärztekammer und Präsident des Ständigen Ausschuss der Ärzte der EU (CPME), und dem maltesischen Minister für Bildung und Beschäftigung, Evarist Bartolo, am 4. April 2019 in Valletta/Malta. Der Minister führte dazu aus, dass Studienabschlüsse, die an einer in Malta akkreditierten Bildungseinrichtung erworben werden, zwar grundsätzlich für die Anerkennung durch die entsprechende Richtlinie der Europäischen Union in Frage kommen. Eine Berufsausübungserlaubnis für Ärztinnen und Ärzte analog zur Approbation in Deutschland erfordert in Malta nach einem erfolgreich abgeschlossenen Medizinstudium aber auch eine entsprechende Lizenz durch den Medical Council Maltas. Diese werde Malta nach Aussage des Ministers für den bisherigen Studienabschluss der EDU nicht ausstellen.

Das Ministerium habe eine Expertengruppe gebeten, sich der Fragen anzunehmen, die mit dem Studienangebot der EDU verbunden sind. Der Ständige Ausschuss der Europäischen Ärzte (CPME) soll zu Fragen der Anerkennungsfähigkeit der Abschlüsse in die Arbeit der Expertengruppe eingebunden werden.

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