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Plädoyer für eine "Vorabquote"

Dr. Gerald Quitterer, Präsident der Bayerischen Landesärztekammer, plädiert im Leitartikel der der Juliausgabe 2018 des Bayerischen Ärzteblattes für eine zusätzliche „Vorabquote“ zum Medizinstudium in Bayern. Quitterer sieht die ärztliche medizinische Versorgung in Deutschland und damit auch in Bayern gefährdet, Zum einen, weil sich zu wenige Ärztinnen und Ärzte, hier vor allem die Hausärzte in ländlichen Gebieten, niederließen. Zum anderen, weil die demografische Entwicklung ein Ausscheiden vieler Ärzte aus der Versorgung in den nächsten Jahren bewirken werde. Wohl griffen die Stipendienprogramme wie auch die Förderung der Niederlassung durch die Bayerische Staatsregierung und die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns. Die Reform des  Bereitschaftsdienstes sowie die abgewehrte Regressbedrohung bei der Verordnung von Arzneimitteln seien Maßnahmen, die die Niederlassung wieder  attraktiver gestalteten. Und dennoch fänden viele ausgebildete Mediziner den Weg in die Versorgung nicht. „Es kann keine Lösung sein, ausländische Ärztinnen und Ärzte, deren Abiturzeugnisse offenbar keine Rolle spielen und die wir damit der ärztlichen Versorgung in ihren Heimatländern entziehen, anzuwerben“, schreibt der Präsident. Gleichzeitig könnten deutsche Abiturienten, die sich für eine Niederlassung entscheiden würden, nicht Humanmedizin studieren, wenn sie den geforderten Notendurchschnitt von 1,0 nicht erreichten. „Wir benötigen deshalb mehr Studienplätze für Medizin in Deutschland und eine dringend  notwendige Reform des Zugangs zu diesem Studium – jetzt“, so Quitterer. Aktuell brauche es darüber hinaus eine zusätzliche Vorabquote für  niederlassungswillige Abiturienten, die sich vor dem Beginn des Studiums verpflichteten, nach dessen Abschluss in ein unterversorgtes Gebiet zu gehen; daneben aber auch für solche, die eine bestehende Praxis übernehmen wollten und sich dafür vertraglich festlegten. Dies könne beispielsweise auf Orte einer  bestimmten Größe beschränkt sein. Hier komme dem Staat im Rahmen seiner Gemeinwohlverpflichtung, die auch die ärztliche Versorgung umfasse, eine tragende Rolle zu. Rechtlich sei – aus Quitterers Sicht – beides darstellbar. Mehr zu „Plädoyer für eine „Vorabquote“ lesen Sie in der Juli/August-Ausgabe 2018 des Bayerischen Ärzteblattes unter www.bayerisches-ärzteblatt.de.

Pressestelle

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