Kultur der Organspende etablieren
Im Leitartikel der Novemberausgabe des Bayerischen Ärzteblatts spricht sich Dr. Marlene Lessel, 2. Vizepräsidentin der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK), für die Einführung der Widerspruchslösung im Transplantationsrecht
aus. Als mögliche Organspenderinnen und -spender sollten künftig alle Personen gelten, die dagegen zu Lebzeiten keinen Widerspruch eingelegt hätten.
„In Deutschland stehen laut den Zahlen der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) aktuell etwa 8.496 Patientinnen und Patienten auf der Warteliste für ein Spenderorgan. In Bayern sind es etwa 1.100 Menschen. Deshalb fordere ich die schnelle Einführung der Widerspruchslösung. Ohne die Widerspruchslösung wird es uns nicht gelingen, die Zahl der Organspenden zu erhöhen, was angesichts der langen Warteliste für ein Spenderorgan aber dringend notwendig ist“, erklärt Lessel. Über Jahre seien schwerstkranke Patienten, die auf ein lebensrettendes Organ hofften, im Stich gelassen worden. Die Widerspruchslösung sei eine gezielte und gerechte Regelung, um diese Situation zu verbessern. In Deutschland gelte bei der Organspende bereits seit 2012 die Entscheidungslösung. Ohne aktive Einwilligung der betroffenen Patienten zu Lebzeiten sei nach derzeitigem Recht keine Organentnahme zulässig. Laut einer Analyse der DSO läge lediglich in 15 Prozent der Fälle von möglichen Organspenden eine vorab getroffene, schriftliche Entscheidung der Verstorbenen vor.
Mehr ärztlichen Nachwuchs für die Niederlassung gewinnen
In ihrem Leitartikel fordert Lessel auch, den ärztlichen Nachwuchs auf dem Weg zur eigenen Niederlassung aktiver zu unterstützen, etwa durch eine ausreichende Finanzierung der Weiterbildung. „Ebenso plädiere ich im Angesicht des demografischen Wandels und des Fachkräftemangels für den Ausbau von Medizinstudienplätzen. Während des PJ, der Praktika und der Weiterbildung können junge Kolleginnen und Kollegen die positiven Aspekte einer Praxistätigkeit erleben und sich gegebenenfalls für die Niederlassung entscheiden“, so die 2. Vizepräsidentin. Der Grund für den Appell: In den vergangenen fünf Jahren sei allein die Zahl der Niederlassungen in Bayern von 20.486 auf 19.486 gesunken.
Mehr dazu lesen Sie im Leitartikel der Novemberausgabe 2023 des Bayerischen Ärzteblatts unter www.bayerisches-aerzteblatt.de.
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