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Gemeinwohlorientierte öffentliche Wasserwirtschaft

 

06.04.2023
„Es muss dafür Sorge getragen werden, Wasser nicht zu einem Konsumgut zu machen, sondern es im Sinne der kommunalen Daseinsfürsorge weiterhin für alle Bürgerinnen und Bürger kostengünstig zur Verfügung zu stellen“, fordert Dr. Gerald Quitterer, Präsident der Bayerischen Landesärztekammer, im aktuellen Leitartikel der Aprilausgabe des Bayerischen Ärzteblatts. Man gehe einem Mangel dieser für alle Menschen essenziellen Ressource entgegen und müsse deshalb auch von ärztlicher Seite zu einem verantwortungsvollen Umgang aufrufen.

Damit unterstützt Quitterer die Aussagen des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz, dass sich die dezentrale Wasserversorgung unter Verantwortung der Kommunen bewährt habe und allen Bestrebungen zu einer Liberalisierung des Wassermarktes, das heißt der Einführung eines möglichst freien Wettbewerbs, eine klare Absage erteilt werden müsse. Denn Wasser als unentbehrliches und nicht ersetzbares Lebensmittel dürfe nicht gehandelt werden wie Strom oder Gas. „Ein Staat verletzt das Menschenrecht auf Wasser, wenn er keine adäquate Grundversorgung mit Wasser und sanitären Einrichtungen gewährleistet. Und die Wasserinfrastruktursysteme müssen ein nachhaltiges und faires Tarifsystem bieten. Damit aber fairer Zugang und Nutzung der Ressource Wasser gegeben ist, sollte auch in Bayern der sogenannte Wassercent eingeführt werden“, so Bayerns Ärztekammerpräsident weiter.

Der „Wassercent“ ist ein in fast allen deutschen Bundesländern für die Entnahme von Grundwasser und Oberflächenwasser erhobenes Entgelt. Dessen Höhe bewegt sich in der Regel im Bereich weniger Cent pro Kubikmeter. Um die hohe Qualität unseres Trinkwassers künftig zu erhalten, sei es laut Quitterer auch notwendig, es vor Verunreinigung jeglicher Art zu schützen. Dazu gehöre insbesondere auch die Einhaltung und Überwachung der Gülleverordnung. „Übermäßige Belastung von Gewässern und auch Grundwasser durch Nitrat, Sulfat und Stickstoff schädigt nicht nur die Umwelt, sondern direkt die Gesundheit der Menschen. Gesundheitsschutz im Klimawandel betrifft also nicht nur Hitze-Aktionspläne, sondern erfordert die gemeinsame Betrachtung von Wasser, Klima und Ökosystemen. Für die Gesundheit der Menschen. Deren Erhalt ärztliche Aufgabe ist“, bekräftigt Quitterer in seinem Text.

Mehr zu „Gemeinwohlorientierte öffentliche Wasserwirtschaft“ lesen Sie im Leitartikel der Aprilausgabe 2023 des Bayerischen Ärzteblatts unter www.bayerisches-aerzteblatt.de.


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