Skip to main content

Reinhardt: „Bei Krankenhausreform Fachkräftegewinnung im Blick behalten“

 

Berlin, 22.03.2023 – „Die Versorgungsqualität in unseren Krankenhäusern hängt maßgeblich davon ab, dass wir genügend gut qualifizierte Ärztinnen und Ärzte sowie andere Gesundheitsfachberufe haben. Bund und Länder müssen bei der geplanten Krankenhausreform deshalb immer auch mögliche Folgen für die Fachkräftegewinnung und die Mitarbeiterqualifizierung im Blick behalten.“ Das sagte der Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), Dr. Klaus Reinhardt, auf einer BÄK-Fachveranstaltung zur Krankenhausreform heute in Berlin. Insbesondere die geplante neue, feingliedrigere Planungssystematik mit sogenannten Leistungsgruppen könne sich direkt auf die Weiterbildung junger Ärztinnen und Ärzte auf dem Weg zur Qualifikation als Fachärztin oder Facharzt auswirken, betonte Reinhardt einen Tag vor dem Bund-Länder Treffen zur Krankenhausreform.

„Mehr Spezialisierung und Aufgabenteilung kann auch die Qualifikation des ärztlichen Nachwuchses verbessern – aber nur, wenn die Leistungsaufträge medizinisch sinnvoll zugeschnitten werden und ein starker Schwerpunkt auf die Kooperation von Krankenhäusern unterschiedlicher Versorgungsstufen gelegt wird. Bleibt dies außer Acht, droht die Reform die ohnehin bestehenden Nachwuchsprobleme zu verschärfen“, sagte Reinhardt weiter. Die Fachveranstaltung der Bundesärztekammer hat darüber hinaus weitere Faktoren aufgezeigt, die aus medizinisch-fachlicher Sicht für ein Gelingen der Reform wesentlich sind. Besonders wichtig sind praxistaugliche Qualitätsvorgaben. Diese Vorgaben müssen medizinisch-fachlich gut begründet sein und dürfen keine weitere Zunahme der ohnehin überbordenden Bürokratie in den Kliniken verursachen. Dreh- und Angelpunkt ist auch die Personalausstattung. „Patientinnen und Patienten, aber auch die Mitarbeitenden in den Krankenhäusern müssen sich darauf verlassen können, dass der Versorgungsauftrag des Krankenhauses durch genügend Personal der richtigen Qualifikationsstufe abgesichert ist. Für die Festlegung und Umsetzung der dafür nötigen Erfordernisse beim ärztlichen Personal sind die Ärztekammern die richtigen Ansprechpartner“, so Reinhardt.

Die Bundesärztekammer hat bei der Fachveranstaltung außerdem hervorgehoben, dass eine Krankenhausreform, die die ambulante Versorgung außer Acht lässt, zu kurz greifen würde. „Die Regierungskommission hat in ihrer Stellungnahme anerkannt, dass eine nachhaltige Reform auch die Auswirkungen auf die Versorgung durch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte einbeziehen und auf eine stärkere Kooperation hinwirken muss. Die Kommission macht dazu erste, skizzenhafte Vorschläge. Eine weitere Stellungnahme ist angekündigt, liegt aber noch nicht vor. Die Bundesärztekammer wird ihre Expertise auch in diesem Bereich einbringen“, so Reinhardt.