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Zusatzbezeichnung Homöopathie – rein oder raus aus der Weiterbildungsordnung?

 

München/Hof, 15. Oktober 2021

Auf der Agenda des 80. Bayerischen Ärztetags, der vom 15. bis 17. Oktober in Hof stattfindet, steht unter anderem die Neufassung der Weiterbidungsordnung für die Ärzte Bayerns auf der Grundlage der Beschlüsse des 121. Deutschen Ärztetags 2018. Konkret geht es dabei auch um den Verbleib der Zusatzbezeichnung Homöopathie in der ärztlichen Bildungsordnung. „Die Diskussionen um den Beibehalt bzw. den Wegfall der Zusatzweiterbildung Homöopathie in der Weiterbildungsordnung für die Ärztinnen und Ärzte Bayerns laufen bereits seit einiger Zeit – nicht nur in Bayern, sondern auch bundesweit“, sagt Dr. Gerald Quitterer, Präsident der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK) im Vorfeld der Tagung. In Deutschland haben einige Landesärztekammern diese Zusatzbezeichnung gestrichen, andere haben sie jedoch erhalten. Die Homöopathie sei so beliebt wie umstritten. „Medizinische Irrelevanz“ oder „ärztliche Behandlungsoption“ lauteten die gegensätzlichen Positionen. Im Kern gehe es beiden Lagern um die Evidenz.

Die Delegiertenversammlung der BLÄK wird voraussichtlich in Hof am 80. Bayerischen Ärztetag eine neue Weiterbildungsordnung (WO) beschließen – mit oder ohne die Zusatz-Weiterbildung Homöopathie. In der Septemberausgabe 2021 des Bayerischen Ärzteblatts wurden zu diesem Thema ein Pro- und ein Contra-Plädoyer veröffentlicht. „Ich gehe davon aus, dass derSouverän, nach eingehender Diskussion und Beratung, die richtigen Beschlüsse und Entscheidungen treffen wird“, ist Bayers Ärztechef überzeugt.

Pressestelle