Professionelle Impfberatung
Die Delegierten des 79. Bayerischen Ärztetages (BÄT) forderten bei ihrer Arbeitstagung am 10. Oktober den Gesetzgeber auf, sicherzustellen, dass Schutzimpfungen als komplexe spezifische Prophylaxe im Kontext aller potenziellen Präventionsleistungen in ärztlicher Kompetenz verbleiben.
Die Pilotprojekte nach § 132j Sozialgesetzbuch V (Grippeimpfung durch Apotheker) müssten zügig evaluiert werden, auch hinsichtlich etwaiger Zwischenfälle. Die Evaluation sollte auch untersuchen, ob durch eventuell unterlassene Arztbesuche ärztliche Präventionsbemühungen unterlaufen werden. Besonderes Augenmerk müsse in den Regionen, in denen die Modellversuche zur Grippeimpfung in Apotheken laufen, auch der gerechten Verteilung des Impfstoffes im Fall der Verknappung geschenkt werden. Es könne nicht angehen, dass in Arztpraxen Patienten, die nicht unter die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) des Robert Koch-Instituts fallen, mit Rücksicht auf knapp werdende Ressourcen unter Umständen nicht geimpft werden, dann in Apotheken geimpft werden. Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege wurde aufgefordert, regelmäßig über die in Bayern zur Verfügung stehenden Impfdosen zu berichten und Empfehlungen hinsichtlich des zu impfenden Personenkreises abzugeben, an die sich die Ärzte und Apotheker gleichermaßen halten sollen.
Durch die Ärzteschaft könne eine Diagnose möglicher akuter Erkrankungen und die Erfassung des komplexen Impfstatus der Patientinnen und Patienten erfolgen und notwendige Impfungen möglichst passgenau, niedrigschwellig und in Kombination ärztlich injiziert und begleitet werden. Im Falle von seltenen, aber durchaus schwerwiegenden Impfkomplikationen, wie etwa allergischen Reaktionen, könnten so ärztliche Notfallmaßnahmen ohne gefährliche Zeitverzögerung eingeleitet werden. Der Arztbesuch könne darüber hinaus als adäquater Anlass zur professionellen Beratung und Zuleitung zu weiteren Präventionsangeboten genutzt werden. So könne das vertrauensvolle Arzt-Patienten-Verhältnis nicht nur die Durch-führung der notwendigen (Kombinations-)Impfung im Gesamtkontext der potenziellen Präventionsleistungen ermöglichen, sondern auch zur Förderung und Prägung des Gesundheitsbewusstseins beitragen.