Krankenhauszukunftsgesetz: Fördervolumen den ambitionierten Vorhaben anpassen

 

Berlin, 19.08.2020 – „Das Gesetz geht in die richtige Richtung. Es wird aber nur dann seinem Namen gerecht, wenn es nicht bei einem einmaligen Sonderprogramm bleibt und die Fördermittel des Bundes von derzeit drei Milliarden auf fünf Milliarden Euro aufgestockt werden.“ Mit diesen Worten kommentierte Bundesärztekammer-Präsident Dr. Klaus Reinhardt den Entwurf für ein Krankenhauszukunftsgesetz. Neben dem Ausbau der Digitalisierung der Kliniken sieht der Entwurf vor, dass Notfallkapazitäten räumlich ausgebaut und digital optimiert werden sollen. „Wir stehen voll hinter diesen Vorhaben. Umsetzen lassen sie sich aber nur, wenn das Fördervolumen der Vielzahl förderfähiger Vorhaben angepasst wird“, sagte Reinhardt.

Dies gelte umso mehr, da die Zahl der zur Verfügung stehenden Notfallmediziner wie auch insbesondere der IT-Experten für Kliniken begrenzt ist. Die geplante Erhöhung des Digitalisierungsgrades müsse diesen Personalbedarf in ausreichendem Maße berücksichtigen, anderenfalls würde es wieder zu Quersubventionierungen innerhalb des Krankenhauses mit den bekannten Folgen für die Patientenversorgung kommen, so die Bundesärztekammer in ihrer schriftlichen Stellungnahme zu dem Entwurf.

Die vorgesehene Finanzierungsbeteiligung der Länder in Höhe von jeweils 30 Prozent der Fördermittel beurteilt die Bundesärztekammer als angemessen. Die ebenfalls geplante Option einer alleinigen Übernahme der Kofinanzierung durch einzelne Krankenhausträger lehnt sie jedoch ab. Schon jetzt sei absehbar, dass es als Folge der Pandemie und des Lockdowns zu erheblichen Steuerausfällen kommen wird. Weitere Ausfälle seien zu erwarten. „So werden viele Klinken trotz eines realen Innovationsbedarfes absehbar nicht die notwendige Kofinanzierung für eine mögliche Teilnahme an dem neuen Förderprogramm aufbringen können.“ Die BÄK warnt in diesem Zusammenhang vor Fehlanreizen, wenn Finanzmittel für Investitionen zum Beispiel durch Fokussierung auf lukrative Leistungen oder unerwünschte Einsparungen bei Personal- und Sachkosten erzielt werden.

Die BÄK ist unverändert der Auffassung, dass es nach wie vor Reformbedarf im Bereich der stationären Versorgung gibt. Dennoch hält sie die vorgesehene Kopplung der Förderung in Verbindung mit einer Reduktion der Bettenkapazität für viel zu eindimensional. Die Bewältigung der ersten Phase der Corona-Pandemie sei unter anderem auch deshalb gelungen, weil Deutschland im Vergleich zu anderen Ländern über ein ausreichendes Maß an Krankenhausbetten, vor allem im Bereich der intensivmedizinischen Versorgung, verfügt und gleichzeitig in relativ kurzer Zeit weitere Kapazitäten ausbauen konnte. Die im Gesetzentwurf vorgesehene Malus-Regelung bei Nicht-Einhaltung der zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht einmal definierten Zielkriterien hält die BÄK aus grundsätzlichen Erwägungen für ungeeignet.

Wünschenswert wäre es, wenn das geplante Zukunftsprogramm Kooperationen zwischen Kliniken mit unterschiedlichen Schwerpunkten berücksichtigen und fördern würde.Bei Berücksichtigung der notwendigen Korrekturen könne das Gesetz dazu beitragen, die Zukunftsfähigkeit der Kliniken in bestimmten Bereichen zu verbessern. „Insgesamt steht allerdings unabhängig von diesem Gesetzesentwurf das eigentliche Zukunftsprogramm für die Krankenhäuser noch aus: Eine umfassende und bedarfsgerechte Reform der Finanzierung der stationären Versorgung, eine zukunftsorientierte Betriebsmittel- und Investitionsfinanzierung der Kliniken unter Berücksichtigung der Vorhaltekosten sowie eine aktive Krankenhausplanung“, so BÄK-Präsident Reinhardt.

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