Bundesärztekammer fordert Personaloffensive für Gesundheitsämter

Bundesärztekammer fordert Personaloffensive für Gesundheitsämter

Berlin, 23.07.2020 – „Eine der zentralen Lehren der Corona-Berlin, 23.07.2020 – „Eine der zentralen Lehren der Corona-Pandemie ist die wesentliche Bedeutung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes für den Schutz der Bevölkerung. Dabei hat sich gezeigt, dass die Gesundheitsämter technisch und personell zwingend besser ausgestattet werden müssen“, erklärt Bundesärztekammer-Präsident Dr. Klaus Reinhardt anlässlich der Veröffentlichung des BÄK-Positionspapiers „Lehren aus der Corona-Pandemie: Dauerhafte Stärkung des ÖffentlichenGesundheitsdienstes dringend erforderlich“.

In einem Schreiben an den Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, die Gesundheitsminister der Länder und die Mitglieder des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestags begrüßte Reinhardt gleichzeitig den von der Bundesregierung angekündigten Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst. „Dringend erforderlich ist angesichts der erschreckend schlechten personellen Situation des ÖGD insbesondere die Gewinnungärztlichen Nachwuchses“, forderte Reinhardt darin.

Voraussetzung dafür ist aus Sicht der Ärzteschaft ein arztspezifischer Tarifvertrag. „Die Kollegen in den Gesundheitsämtern sind keine Verwaltungsangestellten, sondern Ärzte. Dies ist entsprechend zu vergüten“, stellte der BÄK Präsident klar. Nur so könnten Gesundheitsämter mit anderen medizinischen Einrichtungen um hochmotivierte Ärztinnen und Ärzte konkurrieren.

Für die Bewältigung einer möglichen zweiten (Corona-) Pandemiewelle müssen aus Sicht der Bundesärztekammer folgende Schritte umgehend umgesetzt werden bzw. die Voraussetzungen hierfür geschaffen werden: Für die Bewältigung einer möglichen zweiten (Corona-) Pandemiewelle müssen aus Sicht der Bundesärztekammer folgende Schritte umgehend umgesetzt werden bzw. die Voraussetzungen hierfür geschaffen werden:

1. Zügige Bereitstellung der mit dem „Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst“ beschlossenen finanziellen Mittel, um eine erneute Überlastung des ÖGD zu verhindern.

2. Bei der Einrichtung und dem Betrieb von stationären sowie mobilen Diagnostikeinheiten (Abstrichzentren) während akuter Pandemiephasen sind sowohl der ÖGD als auch Kliniken, Arztpraxen und Kassenärztliche Vereinigungen einzubeziehen.

3. Sicherstellung einer kurzfristigen Unterstützung in akuten epidemischen Lagen, bevorzugt durch medizinisch vorgebildetes Personal.

4. Beständige Sicherstellung der Versorgung des medizinischen Personals aller Versorgungsbereiche mit ausreichend persönlicher Schutzausrüstung.

5. Beschleunigung der Meldeverfahren: Grundlegende Verbesserungen der technischen und digitalen Ausstattung durch eine zügige Umsetzung von DEMIS (Deutsches Elektronisches Melde- und Informationssystem für den Infektionsschutz) und eine flächendeckende Anbindung des ÖGD.

6. Entwicklung einer geeigneten Impfstrategie

Damit der ÖGD seine wesentlichen Funktionen als dritte Säule der Gesundheitsversorgung erfüllen kann, müssen darüber hinaus folgende strukturelle Voraussetzungen auf Bundes-, Länder- und kommunaler Ebene geschaffen werden:

Nachwuchsförderung

Um den dringend erforderlichen ärztlichen Nachwuchs zu finden, ist die entscheidende Voraussetzung ein arztspezifischer Tarifvertrag für den ÖGD.

Zusätzlich bedarf es

• der Stärkung des Stellenwerts des ÖGD im Medizinstudium durch eine stärkere Verankerung von Themen des öffentlichen Gesundheitswesens/Public Health in den Ausbildungszielen und -inhalten,

• der Änderung der Approbationsordnung, mit dem Ziel, dass Famulatur und Praktisches Jahr auch beim ÖGD absolviert werden können, und

• der Verstetigung des Einsatzes von Medizinstudierenden im ÖGD (nicht nur in Ausnahmesituationen oder Pandemie-Zeiten).

Mitarbeiterstatistik

Einführung einer bundesweiten, öffentlich zugänglichen Statistik für das ÖGD-Personal, aus der die aktuelle personelle Situation des ÖGD hervorgeht, differenziert nach beruflicher Qualifikation, Stellenanteil sowie dem sich abzeichnenden Nachbesetzungsbedarf. 

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