Reinhardt: „Tabakwerbeverbot schnell und umfassend umsetzen“
Reinhardt: „Tabakwerbeverbot schnell und umfassend umsetzen“
BÄK unterstützt Weltnichtrauchertag am 31. Mai 2020
Berlin, 27.05.2020 – „Es ist gut und richtig, dass der Gesetzgeber endlich ein Verbot von Tabakwerbung auf den Weg bringen will. Angesichts von rund 120.000 Tabaktoten jährlich brauchen wir umfassende Regelungen, die möglichst schnell umgesetzt und kurzfristig wirksam werden.“ Das sagte Dr. Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), vor der ersten Lesung des Gesetzentwurfs für ein Tabakwerbeverbot am kommenden Freitag im Deutschen Bundestag.
Reinhardt betonte, dass Ärztinnen und Ärzte tagtäglich mit den gravierenden gesundheitlichen Auswirkungen des Tabakkonsums konfrontiert seien, unter anderem bei der Behandlung von Krebserkrankten, von Herz-Kreislauf-Patienten oder von Patienten mit schwerwiegenden Atemwegserkrankungen. „Rauchen ist eine Suchterkrankung und es ist höchste Zeit, gerade junge Menschen vor dem Rauchen und den damit verbundenen schwerwiegenden Gefahren für die Gesundheit zu schützen“, sagte der BÄKPräsident.
Viele Studien belegten, dass Tabakwerbung insbesondere bei Kindern und Jugendlichen die Attraktivität von Tabakprodukten erhöht. Auch für abhängige Raucher setze Werbung ständig Schlüsselreize, die einen Ausstieg aus der Sucht erschwerten. Reinhardt verwies in diesem Zusammenhang auf den Weltnichtrauchertag am 31. Mai 2020. Er steht in diesem Jahr unter dem Motto „Lass Dich nicht manipulieren“.
Dies gelte nicht nur für den Umgang mit Tabakprodukten, sondern natürlich auch für elektronische Erhitzungssysteme, wie E-Zigaretten oder E-Shishas. „Derzeit versucht die Industrie, diese als weniger gefährliche Alternative zu vermarkten. Dabei ist gar nicht absehbar, welche gesundheitlichen Langzeitschäden mit ihnen verbunden sind“, warnte Reinhardt. Schon jetzt gebe es Hinweise auf Schädigungen der Atemwege sowie des Herz-Kreislaufsystems. „Zudem beobachten wir mit Sorge, dass Jugendliche durch E-Zigaretten an das Rauchen bzw. eine Abhängigkeit vom Nikotin herangeführt werden. Auch für elektronischen Verdampfer sollten daher Außenwerbeverbote möglichst schnell und zeitgleich mit den Regelungen für Tabakprodukte in Kraft treten“, so Reinhardt.