Informationen des RKI zu neuartigen Coronavirus
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
wir wurden gebeten, die Ärzte in unserem Landkreis über das Internetangebot des RKI zum Thema „Neuartiges Coronavirus (2019-nCoV)“ zu informieren:
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV.html
Insbesondere soll auf das Flussschema zur Erkennung von möglichen Erkrankungsfällen an dem neuartigen Coronavirus hingewiesen werden.
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV_Verdachtsabklaerung_Massnahmen.pdf?__blob=publicationFile
Die Falldefinitionen sowie Hinweise zu Hygienemaßnahmen sind unter folgenden Links einzusehen:
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Falldefinition.html
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Hygiene.html
Sollte sich mittels Labordiagnostik ein Fall einer Infektion mit dem neuartigen Coronavirus bestätigen, werden Maßnahmen gemäß den "Empfehlungen des Robert Koch-Institutes für die Hygienemaßnahmen und Infektionskontrolle bei Patienten mit Schwerem Akutem Respiratorischem Syndrom (SARS)" empfohlen: https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Krankenhaushygiene/Erreger_ausgewaehlt/SARS/SARS_pdf.pdf?__blob=publicationFile
Dem Gesundheitsamt sind entsprechend der Falldefinition alle Fälle (Personen unter weiterer Abklärung, wahrscheinliche Fälle und bestätigte Fälle) gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 5a IfSG (Auftreten einer bedrohlichen Krankheit, wenn dies auf eine schwerwiegende Gefahr für die Allgemeinheit hinweist und Krankheitserreger als Ursache in Betracht kommen, die nicht in § 7 genannt sind), namentlich zu melden.
Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung
Mit freundlichen Grüßen
Benedikt Greutélaers
Stellv. Leiter des Gesundheitsamtes
Landratsamt Bad Tölz – Wolfratshausen
Gesundheitsamt
Prof.-Max-Lange-Platz 1
83646 Bad Tölz
T: 08041 505-481
F: 08041 505-132
www.lra-toelz.de