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Patientenlenkung

München, 6. März 2024
„Das Prinzip der Lenkung von Patientinnen und Patienten ist keine Erfindung unserer Zeit“, beginnt der Leitartikel der März-Ausgabe des Bayerischen Ärzteblattes. Dr. Gerald Quitterer, Präsident der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK), konstatiert, dass in unserem Gesundheitssystem keine Patientenlenkung der verschiedenen Behandlungsanlässe stattfände. Das bedeute, jede Patientin/jeder Patient könne jederzeit jede Versorgungsebene aufsuchen und die dortigen Ressourcen für sich in Anspruch nehmen.

Quitterer fordert von allen eine Besinnung auf die im Sozialgesetzbuch (SGB V) vorgegebene Formulierung der so genannten WANZ-Kriterien: „Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten.“ (SGB V, § 12 - Wirtschaftlichkeitsgebot). Das sei die Stütze eines solidarisch getragenen Gesundheitssystems mit einer Versorgung für alle, die sie nötig haben. Das Gesundheitssystem stoße an seine Grenzen: „Jeder zu jeder Zeit überall von jedem alles“ werde zum Kollaps des Gesundheitswesens führen. „Diese ‚Flatrate – Medizin‘ gibt es in anderen Ländern nicht und Deutschland ist gut beraten, eine Patientenlenkung sowohl im ambulanten Bereich als auch in der Notfallversorgung anzustreben, so Bayerns Ärztekammerpräsident.

Patientenaufklärung über eine sinnvolle Inanspruchnahme sei erforderlich. Dazu seien auch die Krankenkassen und die Politik in die Pflicht zu nehmen und müssten den Begriff Bedürfnis durch den Begriff Bedarf ersetzen, orientiere sich doch Versorgung am Bedarf, nicht an Bedürfnissen. Patientenlenkung schone nicht nur Ressourcen, sondern halte die Versorgung durch Schutz vor Überdiagnostik und die Möglichkeit zielgerichteter Behandlung stabil. „Sie ist nicht nur ärztlich vertretbar und mit der Patientensicherheit vereinbar, sondern unter dem Gesichtspunkt, dass allen Patienten weiterhin ein hochwertiges Angebot ärztlicher Leistungen zur Verfügung stehen soll, auch im Sinne der Solidargemeinschaft gesamt gesellschaftlich gerechtfertigt und meiner Meinung nach alternativlos“, schreibt Quitterer. Dabei sei die Kooperation der ärztlichen Versorgungsebenen wesentlicher Bestandteil und sektorenverbindend. Ebenso stehe die Notfallversorgung im Fokus, wobei sich die Definition des Notfalls sehr breit entwickelt habe. Seit geraumer Zeit entwickelt sich die Strukturierte medizinische Ersteinschätzung als zuverlässiges Instrument der Patientenlenkung hinsichtlich der geeigneten Versorgungsstruktur wie auch des Versorgungszeitpunkts.

„Patientenlenkung hat nichts mit Bevormundung zu tun. Eine zielgerichtete und koordinierte Inanspruchnahme ist die Voraussetzung für einen solidarisch getragenen Zugang zu den medizinisch erforderlichen Leistungen, auch in Zukunft“, so Quitterer abschließend.
Mehr dazu lesen Sie im Leitartikel „Patientenlenkung“ der März-Ausgabe 2024 des Bayerischen Ärzteblattes unter www.bayerisches-aerzteblatt.de.


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